Eins habe ich bei der Abmelderei im Zürcher Stadthaus gelernt – ich lege mich nie mehr mit einem Steuerbeamten an.
Drei Büros oder Schalter habe ich schon hinter mir auf dem erstaunlich russisch anmutenden Parcours “Abmelden aus der Schweiz ins Ausland”. Im vierten Büro also lauert der junge Mann von der Steuerverwaltung, der mir auf den Rappen ausrechnen soll, was ich danach – cash, sonst gibts keine Abmeldebestätigung – am Schalter drei einzuzahlen habe, um an Schalter zwölf meine Papiere abholen zu dürfen, mit denen ich danach auf dem Kreiskommando meine militärische Pflichtschuld berappen kann.
Sofort zeigt sich, dass ich bereits in der Steuererklärung 2003 unberechtigterweise Haupt- zu Nebeneinkünften gemacht habe, was der junge Mann zu korrigieren beabsichtigt. Ausserdem gibt es Unstimmigkeiten bei den Abzügen; und schliesslich stellt der Beamte auf meine Einwände hin fest, dass er hier nicht zu verhandeln, sondern die Staatskasse zu vertreten habe. Die Erwartungen sind erfüllt, die gepfefferte Protestrede reift in meinem Hinterkopf fast so schnell heran wie die Zahlen des Steuerbeamten am Bildschirm.
Sie bleibt mir im Halse stecken, als mir der junge Mann das Resultat seiner Korrekturen eröffnet. Das von ihm errechnete steuerbare Einkommen liegt 5000 Franken unter dem, das ich ausgewiesen hatte.